Die Situation
Die Zufahrt zu den Wohngebieten Steige und Wolfshaus, zweigt von der Landstraße L586 (Richtung Unter-Schefflenz) ab. Durch die Höhenverhältnisse und Geländeformation ist diese Abzweigung schwer einsehbar. Dies gilt im besonderen Maße für Linksabbieger von Richtung Unter-Schefflenz kommend.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Mehrere Unfälle haben sich schon ereignet.
Ziel
Die Geschwindigkeit auf der Landstraße im Bereich der oben genannten Einmündung auf 50 km/h zu begrezen.
Umsetzung:
- Die Forderung aus dem Gemeindeentwicklungskonzept wurde 2017 an das Rathaus weitergegeben.
- Der Bürgermeister informierte die zuständige Verkehrsschau.
- Bei der Verkehrsschau 2018 konnten die Offiziellen unseren Argumenten nur in soweit folgen, dass sie einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h zustimmten.
- Ein Witz! Nur Lebensmüde befahren diese Stelle mit mehr als 70 km/h, da es dann nämlich reine Glücksache ist, ob es zum Unfall kommt oder nicht.
- Damit ist dieses Projekt aus dem Gemeindeentwicklungskonzept „Verkehrssicherheit, Einfahrt Steige/Wolfshaus“ zunächst abgeschlossen.
- Doch wollen wir bei weiteren Unfällen an dieser Stelle, wieder nachhaltig auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h hinwirken.
- Im März 2019 wurden die 70er Schilder aufgestellt.